Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) werden Dipl.-Ing. Wolfram Reinhardt oder M. Sc. Michael Reinhardt von Gerichten als Sachverständige zur Beweiserhebung streitgegenständlicher Fragestellungen bestellt. Die Fragestellungen über die Beweiserhoben werden soll umfassen dabei das gesamte vermessungstechnische Spektrum: Von Streifragen zur Grenze oder der eigentumsrechtlichen Lage von grenznahen Objekten (wie z.B. Zäunen oder Bäumen) oder der exakten Ermittlung von Mietflächen (z.B. nach DIN 277, GIF oder WoFlV). Die Begutachtung sieht in der Regel ein örtliches Aufmaß vor. Im Ergebnis wird ein schriftliches Sachverständigengutachten gefertigt, das die streitgegenständliche Fragestellung vermessungstechnisch erörtert. Selbstverständlich kann auch eine Befragung des Gerichts im Verhandlungsverfahren erfolgen.

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