Im Rahmen der Bauüberwachung kann die Bauaufsichtbehörde einen Amtlichen Nachweis der Einhaltung der Grundrissflächen und Höhenlagen der Anlagen gemäß § 83 Abs. 3 BauO NRW 2018 verlangen. Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) ist das Vermessungsbüro Reinhardt berechtigt einen entsprechenden Amtlichen Nachweis nach örtlicher Vermessung des Bauvorhabens zu fertigen. Der Amtliche Nachweis bescheinigt, dass die Lage und Höhe der Anlagen mit der Baugenehmigung übereinstimmen – sofern der Tatbestand erfüllt ist.

Wir für Sie. Unsere Leistungen im Überblick

  • Ganzheitliche Korrespondenz mit zu beteiligenden Behörden, Planern und sonstigen Beteiligten
  • Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und Daten
  • Erarbeitung eines Teilungsentwurfs – in Abstimmung mit Ihnen / den Projektbeteiligten
  • Örtliche Vermessung im notwendig gefordertem Umfang
  • Innendienstliche Auswertung der örtlichen Vermessung
  • Prüfung der Örtlichkeit zur Baugenehmigung
  • Fertigung und Beglaubigung des Amtlichen Nachweises

Kostenermittlung

Die Honorierung von Teilungsvermessungen findet nach der Zeitgebühr der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW) statt. Sprechen Sie uns dahingehend gerne an.