Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) ist das Vermessungsbüro Reinhardt als unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen berechtigt hoheitliche Teilungsvermessungen durchzuführen (§ 1 Abs. 2 ÖbVIG NRW). Dazu zählt auch die katasterrechtliche Zerlegung bzw. grundbuchrechtliche Teilung von Grundstücken. Handelt es sich um ein bebautes Grundstück, das geteilt werden soll, ist eine gemäß § 7 BauO NRW 2018 eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nötig. Dem Antrag auf Teilungsgenehmigung für das Bauordnungsamt ist ein amtlicher Lageplan gemäß § 17 BauPrüfVO als Anlage beizufügen. Auch dieser nötige Amtliche Lageplan wird im Zuge der Teilung durch das Vermessungsbüro Reinhardt erstellt und beurkundet. Die abschließende öffentliche Beglaubigung des für das Grundbuchamt nötigen Teilungsantrages erfolgt ebenfalls durch das Vermessungsbüro Reinhardt. Somit berät das Vermessungsbüro Reinhardt umfassend hinsichtlich vermessungstechnischen, kataster- und bauordnungsrechtlichen Aspekten im Rahmen einer Teilungsvermessung.

Wir für Sie. Unsere Leistungen im Überblick

  • Ganzheitliche Korrespondenz mit zu beteiligenden Behörden, Nachbarn und sonstigen Beteiligten
  • Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und Daten
  • Erarbeitung eines Teilungsentwurfs – in Abstimmung mit Ihnen / den Projektbeteiligten
  • Ggf. Ortstermin zur Abstimmung und Visualisierung der neuen Grenze
  • Ggf. Beantragung der Teilungsgenehmigung beim Bauordnungsamt mit Amtlichen Lageplan gem. § 17 BauPrüfVO
  • Ggf. Erstellung des Amtlichen Lageplans zur Eintragung von Baulasten (gem. § 18 BauPrüfVO)
  • Örtliche Grenzuntersuchung im katasterrechtlich gefordertem Umfang
  • Innendienstliche Auswertung der örtlichen Grenzuntersuchung in Würdigung des Katasternachweises
  • Einbringung bzw. Erneuerung der Grenzzeichen (Abmarkung)
  • Durchführung des Grenztermins mit den Beteiligten mit Aufnahme und Beurkundung der Grenzniederschrift
  • Aufnahme und Beurkundung des Teilungsantrags für das Grundbuchamt
  • Einreichung der gesetzlich definierten Unterlagen und Dokumente bei der Katasterbehörde zur Übernahme

Kostenermittlung

Die Honorierung von Teilungsvermessungen findet nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW) statt. Die Kosten für die Teilung hängen im Wesentlichen von der Anzahl der neuentstehenden Flurstücken gegenüber den Altflurstücken, der Größe der neuentstehenden Flurstücke und dem Bodenrichtwert ab. Aufgrund der verschiedenen Kostenparameter und möglicher bauordnungsrechtlicher Fragestellungen, wie z.B. der Fragestellung nötiger Baulasteintragungen, ist eine pauschale Aufschlüsselung der entstehenden Kosten seriös nicht möglich. Gerne berechnen wir für Ihre vorgesehene Teilungsvermessung gerne passgenau die Kosten entsprechend der verbindlichen Kostenordnung. Sprechen Sie uns dahingehend gerne an.

Teilungsvermessung - Grenzvermessung - Teilung - Zerlegungsmessung - ÖbVI Wolfram Reinhardt - Duisburg