Im Zentrum der Honorierung von Öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieuren (ÖbVI) für ingenieurgeodätische Aufgabestellungen steht die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (kurz: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)).
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