Expertise mit Siegel: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen sie hoheitliche Aufgaben für den Staat und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt. Sie führen etwa hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und dürfen Beurkundungen vornehmen oder Bescheinigungen ausstellen. Da die Tätigkeit des ÖbVI eine hohe Verantwortung in sich trägt, ist die Art der Aufgabenausübung in einer Berufsordnung definiert.
Das Modell der freiberuflichen Beleihung bindet die Dienstleistungen an eine staatliche Kostenordnung. Begleiteffekt ist ein qualitätsfördernder Leistungswettbewerb.
Das in Artikel 14 des Grundgesetzes garantierte Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden erfordert es, die hoheitlichen Aufgaben des Vermessungswesens staatlich zu gewährleisten. Näheres zum Eigentumssicherungssystem (externer Link zum BDVI)
Wer wird ÖbVI?
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann nur werden, wer von der Aufsichtsbehörde dazu bestellt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass der Ingenieur die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst mitbringt und umfassende Erfahrungen im Beruf vorweisen kann, also bereits mehrere Jahre Katastervermessungen durchgeführt hat.
Dipl.-Ing. und Vermessungsassessor Wolfram Reinhardt wurde nach erfolgreichem Bestehen der großen Staatsprüfung und langjähriger Erfahrung im Bereich der Katastervermessung im Jahre 1995 auf Lebenszeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf als ÖbVI bestellt. Wolfram Reinhardt ist zudem Mitglied im Bund der Öffentlich Bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI).